Ameco Playgrounds - Hersteller von Spielplatzgeräten und mehr

AUFTRAGSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE RECHNUNGS- UND AUFTRAGSBEDINGUNGEN DER AMECO BV

Allgemeiner Geltungsbereich der Bedingungen

1.

Diese Bedingungen sind integraler Bestandteil sämtlicher Angebote, Kostenvoranschläge, Bestellungen, Aufträge oder Verträge zwischen AMECO BV (RPR Antwerpen – Abteilung Mechelen 0457.883.748) und dem Kunden und haben jederzeit Vorrang vor etwaigen Bedingungen des Kunden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien.

2.

Die etwaige Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, die uneingeschränkt in Kraft bleiben.

3.

Mit der Bestätigung eines Angebots, einer Offerte, Bestellung, eines Auftrags oder Vertrags bestätigt der Kunde ausdrücklich, diese allgemeinen Bedingungen erhalten, gelesen und akzeptiert zu haben, und verzichtet auf die Anwendung eigener Geschäftsbedingungen, auch wenn diese zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt werden. Der Kunde erkennt an, dass ihm diese Bedingungen vor der Bestätigung oder Aufgabe einer Bestellung oder dem Abschluss eines Vertrags – unabhängig davon, ob dies schriftlich, mündlich, per E-Mail oder über eine digitale Plattform geschieht – zur Kenntnis gebracht wurden. Der Kunde bestätigt, dass ihm diese Bedingungen in klarer und dauerhafter Form (www.ameco-playgrounds.com) zur Verfügung gestellt wurden und dass er sie speichern oder ausdrucken konnte. Die Aufgabe einer Bestellung oder die Annahme eines Angebots gilt in jedem Fall als stillschweigende Annahme dieser Bedingungen.

4.

Angebote der AMECO BV sind 30 Kalendertage gültig. Nach Ablauf dieser Frist können die Preise angepasst und indexiert werden, wobei der Kunde hierüber informiert wird.

5.

Angebote werden unter Vorbehalt der Besonderheiten der jeweiligen Konstruktion oder des Projekts sowie der angebotenen Leistungen und variablen Faktoren erstellt, die Teil des Angebots sind – wie Preis, Stückzahlen, Mengen, Flächen, Lieferfristen, Lieferbedingungen und andere relevante Faktoren. Angebote begründen keinerlei Verpflichtung für AMECO BV.

Verpflichtungen des Kunden

6.

Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen und Pläne im Zusammenhang mit der Konstruktion oder dem Projekt bereitzustellen, einschließlich der Lage von Telefon- und Stromleitungen, (Fußboden-)Heizungen,

Klimaanlagen, Lüftungs-/Belüftungssystemen, Abflüssen, Schächten oder Leitungen, die sich auf, in oder unter dem Boden, den Wänden oder Decken befinden, und diese auf den Plänen oder durch Kennzeichnung deutlich anzugeben. AMECO BV kann in keinem Fall für Schäden an Telefon- oder Stromleitungen, Schächten oder Leitungen auf, in oder unter dem Boden/Wänden/Decken haftbar gemacht werden, wenn keine oder fehlerhafte Pläne bereitgestellt wurden oder die vom Kunden angegebenen Positionen nicht korrekt sind.

7.

Der Kunde hat – soweit gesetzlich vorgeschrieben – einen Architekten und einen Sicherheitskoordinator zu bestellen. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Von Architekt und/oder Sicherheitskoordinator vorgeschriebene Maßnahmen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt waren, sind nicht im Preis enthalten und gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden.

8.

Der Kunde muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen im Zusammenhang mit der Konstruktion oder dem Projekt abschließen. Etwaige Selbstbeteiligungen („Franchisen“) aus diesen Versicherungen trägt ausschließlich der Kunde. Der Kunde kann auf eigene Kosten eine Bauleistungsversicherung (ABR – Alle Bauplatzrisiken) abschließen und AMECO BV hierüber gegebenenfalls informieren.

9.

Der Kunde ist allein verantwortlich für das Einholen sämtlicher erforderlicher Baugenehmigungen, Umweltgenehmigungen oder sonstiger erforderlicher Genehmigungen für die Durchführung der Arbeiten. AMECO BV ist berechtigt, die Ausführung des Auftrags auszusetzen, bis alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Etwaige Schäden oder Bußgelder infolge fehlender Genehmigungen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Die erforderlichen Genehmigungen müssen spätestens acht Wochen vor Beginn der Arbeiten genehmigt vorliegen.

10.

Die Bereitstellung der erforderlichen Abfallcontainer obliegt dem Kunden, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes vereinbart ist. AMECO BV ist lediglich verpflichtet, sämtlichen Abfall an einer Stelle zu sammeln; der Kunde ist für die Entfernung und Entsorgung sämtlicher Abfälle verantwortlich.

Ausführung der Arbeiten

11.

Die Arbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn der Kunde dafür sorgt, dass der Raum, in dem die Konstruktion installiert werden soll, wind- und wetterdicht ist

und alle Vorarbeiten in diesem Bereich abgeschlossen sind. Alle zusätzlichen Stunden und Kosten infolge von Änderungen, Anpassungen, Reparaturen, Verzögerungen oder Wiederaufbau von Teilen der Konstruktion – z. B. aufgrund von Malerarbeiten, Elektro-, Beleuchtungs-, Klimaanlagen- oder Isolationsarbeiten – gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

12.

Der Boden des Raumes, in dem die Spielanlage aufgestellt werden soll, muss frei, eben und trocken sein. Eine bauliche Abtrennung der Baustelle vom übrigen Gebäude ist erforderlich, um Staub- und Lärmbelästigung auf ein Minimum zu reduzieren; diese Maßnahme liegt in der Verantwortung des Kunden.

13.

Während der Arbeiten hat der Kunde Folgendes sicherzustellen: – eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (mindestens zwei Steckdosen mit 16 Ampere), – eine Raumtemperatur von mindestens 12 °C, – uneingeschränkten Zugang zum Gebäude zwischen 06:00 und 22:00 Uhr – sowohl für die Arbeiter als auch für die Materialanlieferung, – ausreichende Beleuchtung in den Räumen, – geeignete sanitäre Einrichtungen für das Personal, – einen abschließbaren Raum zur sicheren Aufbewahrung von Werkzeugen und Materialien über Nacht.

14.

Der Kunde verzichtet gegenüber dem Auftragnehmer auf jegliche Ansprüche wegen Schäden am Gebäude, an der Einrichtung oder auf immaterielle Schäden bis zum Zeitpunkt der endgültigen Abnahme. Die Parteien vereinbaren, dass die Bauaufsicht durch den Kunden ausgeübt wird.

Vorbereitung der Arbeiten

15.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Baustelle so vorbereitet ist, dass AMECO BV die Arbeiten sofort beginnen bzw. die erforderlichen Materialien problemlos anliefern kan die Baustelle muss über eine leicht zugängliche, befahrbare Zufahrt verfügen, frei von Hindernissen oder sonstigen Bauwerken. Der Kunde ist verantwortlich für freie Zufahrt und Parkmöglichkeiten an der Baustelle und hat gegebenenfalls selbst ein Parkverbot zu beantragen und aufrechtzuerhalten.

16.

Die Lieferung und Installation einer Erdungsschleife ist in diesem Angebot nicht enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis angegeben ist.

17.

Direkte und indirekte Kosten aufgrund unnötiger Anfahrten oder Wartezeiten von mehr als 15 Minuten gehen zu Lasten des Kunden. Ist die Baustelle nicht wie beschrieben zugänglich und entstehen dadurch bei der Lieferung oder Ausführung Schäden an Eigentum des Bauherrn oder am Gebäude, kann AMECO BV hierfür nicht haftbar gemacht werden.

18.

Der Kunde stellt die notwendigen Schlüssel zur Verfügung, damit AMECO BV ungehinderten Zugang zur Baustelle für die Ausführung der Arbeiten hat.

19.

Die betroffenen Räumlichkeiten müssen vor Beginn der Arbeiten vollständig leergeräumt und gereinigt sein. Ist dies nicht der Fall, werden Aufräum-, Reinigungs- oder Umzugsarbeiten nach dem üblichen Stundensatz von AMECO BV berechnet.

20.

Auf der Baustelle müssen Wasser und Stromanschluss vorhanden sein.

Unteraufträge / Nebenaufträge

21.

AMECO BV behält sich das Recht vor, die Arbeiten ganz oder teilweise an Subunternehmer zu vergeben. Der Kunde verpflichtet sich, keine direkten Anweisungen an Subunternehmer zu erteilen, ohne vorherige Rücksprache mit AMECO BV.

22.

AMECO BV haftet nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen, die von einem Subunternehmer während der Ausführung der Arbeiten begangen werden, bei denen AMECO BV als Hauptauftragnehmer auftritt.

23.

Für Arbeiten, die nicht zum Leistungsumfang von AMECO BV gehören, wird der Kunde einen oder mehrere Nebenunternehmer beauftragen und mit diesen eigene Verträge abschließen. AMECO BV kann für Arbeiten, die von solchen Nebenunternehmern ausgeführt werden, nicht verantwortlich gemacht werden, wird jedoch bemüht sein, die Arbeiten in gegenseitiger Abstimmung zu koordinieren.

24.

Erhält AMECO BV – schriftlich oder mündlich – den Auftrag, Zusatzarbeiten (Mehrarbeiten) auszuführen, werden diese zusätzlich zum vereinbarten Preis in Rechnung gestellt, entweder zu den marktüblichen Preisen oder auf Grundlage eines ergänzenden Angebots.

25.

Mehrarbeiten können mit allen gesetzlich zulässigen Beweismitteln nachgewiesen werden. Der Kunde verpflichtet sich, jede gewünschte Änderung, Ergänzung oder Streichung in Bezug auf die im Angebot beschriebenen Arbeiten schriftlich mitzuteilen, vorbehaltlich der Zustimmung von AMECO BV. Unterbleibt eine schriftliche Mitteilung des Kunden, gilt als vermutet, dass die betreffenden Arbeiten gemäß den mündlichen Anweisungen des Kunden ausgeführt wurden.

Preis und Zahlungsbedingungen

26.

AMECO BV ist berechtigt, ihre Preise anzupassen, wenn sich nach Vertragsabschluss, jedoch vor Ausführung, die Materialpreise, Sozialabgaben oder Löhne ändern.

27.

Die angegebenen Mengen wurden auf Grundlage der bei Vertragserstellung verfügbaren Informationen berechnet.Ergibt die endgültige Aufmessung eine Abweichung, führt dies zu einer entsprechenden Nachverrechnung. Die Einheitspreise gelten für die im Angebot genannten Mengen; jede Mengenänderung kann auf Verlangen von AMECO BV zu einer Anpassung des Einheitspreises führen.

28.

Die angegebenen Preise beruhen auf der steuerlichen Rechtslage zum Zeitpunkt des Angebots bzw. der Bestellung. Die Einführung neuer oder die Erhöhung bestehender Steuern, Abgaben oder Gebühren nach Angebots- bzw. Bestelldatum, welche die betreffenden Waren oder Dienstleistungen betreffen, führen zu einer entsprechenden Preisberichtigung.

29.

Die Zahlung des Preises erfolgt gemäß der ausgestellten Rechnungen und im Verhältnis zum Fortschritt der Arbeiten oder auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Zahlungsabschnitte. AMECO BV ist jederzeit berechtigt, aufgrund der Art oder des Umfangs des Auftrags Abschlagsrechnungen zu stellen.

30.

Die Montage der Materialien ist im Preis enthalten, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.

31.

AMECO BV behält sich das Recht vor, einzelne Teile der Arbeiten gesondert zu fakturieren und kann zudem nach Baufortschritt abrechnen.

32.

AMECO BV kann die Arbeiten gegebenenfalls in vier Zahlungsabschnitten fakturieren:

– 30 % innerhalb von 8 Tagen nach Annahme des Angebots,

– 50 % eine Woche vor Lieferung der Materialien,

– 10 % bei Abschluss der Arbeiten,

–10 % nach Erhalt des beanstandungsfreien Prüfberichts und der Risikoanalyse von TÜV Süd. Jede Teilzahlung ist innerhalb von fünfzehn Kalendertagen nach Rechnungserhalt zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist AMECO BV berechtigt, die Arbeiten oder die Auslieferung der Konstruktion auf unbestimmte Zeit auszusetzen; der vereinbarte oder geplante Ausführungstermin ist in diesem Fall nicht mehr verbindlich. Bei verspäteter Zahlung ist AMECO BV außerdem berechtigt, den Vertrag einseitig und ohne vorherige Mahnung sowie ohne gerichtliche Intervention zulasten des Kunden aufzulösen. Bei verspäteter Zahlung der ersten Rate von 30 % wird die Produktion vollständig gestoppt, ohne dass der Kunde Anspruch auf Schadensersatz hat.

33.

Bei Arbeiten nach Aufwand (Regiearbeiten) werden die Arbeitsstunden – sofern nichts anderes vereinbart ist – zu marktüblichen Stundensätzen berechnet, jeweils ab Abfahrt von Hulshout bis zur Rückkehr nach Hulshout. Das Be- und Entladen sowie das Nachholen von Materialien werden ebenfalls berechnet. Fahrtkosten werden zum üblichen Tarif verrechnet.

34.

Rechnungen sind stets netto am Fälligkeitstag zu bezahlen. Mangels ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung anderer Zahlungsbedingungen gilt: Bei nicht vollständiger Zahlung zum Fälligkeitstermin werden ohne Mahnung automatisch gesetzliche Verzugszinsen fällig, mindestens jedoch 10 % pro Jahr. Jeder angefangene Monat des Zahlungsverzugs gilt als voller Monat für die Berechnung der Zinsen.

Zahlungsweise und Eigentumsvorbehalt

35.

Die Zahlung des Preises sowie aller sonstigen geschuldeten Beträge hat grundsätzlich per Banküberweisung zu erfolgen, sofern AMECO BV nicht ausdrücklich andere Zahlungsmodalitäten genehmigt. In keinem Fall darf der Kunde fällige Beträge an Personen übergeben, die mit der Lieferung und/oder Montage der Konstruktion betraut sind.

36.

Die vollständige oder teilweise Nichterfüllung des Vertrags durch den Kunden führt zu einer Schadensersatzpflicht zugunsten von AMECO BV in Höhe von 75 % des noch nicht bezahlten und fakturierten Preises. Dieser Betrag wird erhöht um sämtliche direkten und indirekten Kosten, die aus dem Vertrag und/oder seiner (freiwilligen oder erzwungenen) Ausführung entstehen.

37.

Sämtliche Bankspesen sowie jedes Wechselkursrisiko gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

38.

Alle gelieferten und noch zu liefernden Waren bleiben Eigentum von AMECO BV, bis sämtliche Rechnungen und Forderungen gegenüber dem Kunden vollständig bezahlt sind. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Summe umfasst auch Zinsen sowie außergerichtliche und gerichtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstehen. Werden die gelieferten Waren oder die Konstruktion vom Kunden oder dessen Beauftragten weiterverarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die neu entstandene Sache.

39.

Wird die Kreditwürdigkeit des Kunden beeinträchtigt oder zeigt dieser Anzeichen einer finanziellen Schwäche – etwa durch verspätete oder mangelhafte Zahlung –, ist AMECO BV berechtigt, vom Kunden Sicherheiten zu verlangen, die die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen gewährleisten. Erbringt der Kunde keine ausreichende Sicherheit, kann AMECO BV den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, ohne auf den Anspruch auf Schadenersatz gemäß diesen Bedingungen zu verzichten. In keinem Fall ist AMECO BV verpflichtet, eine Lieferung vorzunehmen, solange sich der Kunde in Verzug befindet. Diese Bestimmungen berühren nicht die gesetzlichen Rechte von AMECO BV.

40.

Beanstandungen hinsichtlich der Rechnung, der Lieferung oder der gelieferten Produkte müssen schriftlich und begründet per Einschreiben innerhalb von acht Tagen nach Rechnungs- oder Lieferdatum (je nachdem, welches früher liegt) eingereicht werden. Reklamationen außerhalb dieser Frist werden nicht akzeptiert.

Lieferbedingungen

41.

Die Preise gelten stets als „Ex Works“ (EXW) gemäß INCOTERMS 2000, wobei der Erfüllungsort das Lager von AMECO BV oder ein von AMECO BV benannter Ort ist. Die Lieferung gilt als erfolgt, sobald die Waren die Lager von AMECO BV verlassen, auch wenn sie frachtfrei an eine vom Kunden angegebene Adresse geliefert werden.

42.

Holt der Kunde die Waren im Lager von AMECO BV selbst ab, so hat die Abholung spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung der Abholbereitschaft zu erfolgen.

43.

Der angegebene Liefertermin ist rein indikativ und begründet keine Erfolgspflicht für AMECO BV. Eine verspätete Lieferung berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatzforderungen.

44.

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren anzunehmen; unterbleibt dies, kann AMECO BV die Vertragserfüllung gerichtlich durchsetzen und hat Anspruch auf eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 75 % des Preises, zuzüglich sämtlicher direkter und indirekter Kosten, die aus dem Vertrag und/oder seiner (freiwilligen oder erzwungenen) Durchführung entstehen.

45.

Eine Rücknahme gelieferter Waren ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung eines bevollmächtigten Vertreters von AMECO BV möglich.

46.

Alle Reparaturen, Nacharbeiten oder Interventionen unterliegen denselben allgemeinen Vertragsbedingungen wie die ursprünglichen Arbeiten.

47.

Sämtliche dem Kunden gehörenden Gegenstände, die sich zur Vertragserfüllung im Besitz von AMECO BV befinden, werden auf Risiko des Kunden aufbewahrt. AMECO BV haftet nicht für Abnutzung, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung, es sei denn, diese beruhen auf einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhalten von AMECO BV.

48.

Der Kunde verpflichtet sich, AMECO BV rechtzeitig alle vor- und nachvertraglichen Informationen bereitzustellen, die für die Ausführung des Vertrags notwendig oder zweckdienlich sind. Unterlässt der Kunde eine rechtzeitige Mitteilung, ist AMECO BV berechtigt, die Ausführung auszusetzen und/oder die daraus resultierenden Kosten der Verzögerung oder mangelhaften Information dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Allgemeine Bestimmungen und Garantie

49.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren nicht die sonstigen gesetzlichen oder vertraglichen Rechte, die AMECO BV zustehen.

Garantie

50.

Die Garantie auf die Konstruktion entspricht ausschließlich derjenigen, die vom Hersteller der einzelnen Bauteile gewährt wird, aus denen die Konstruktion zusammengesetzt ist.

Fehlt eine solche Herstellergarantie, wird eine Garantie nur dann gewährt, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

51.

AMECO BV übernimmt keine Haftung für folgende Umstände: • Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht im Ansatz vorhanden waren; • Schäden infolge eines Unfalls, unsachgemäßen Gebrauchs, Eingriffs eines nicht autorisierten Dritten, jeglicher zweckwidriger Nutzung der Waren oder mangelhafter Wartung; • Eingriffe oder Arbeiten, die Teil der normalen Wartungstätigkeiten sind; • außervertragliche Fehler oder Schäden; • Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erkennbar waren.

52.

Liegt ein Garantiefall vor, wird das betroffene Teil kostenlos repariert oder ersetzt. Die Anfahrts- und Transportkosten werden jedoch grundsätzlich dem Kunden in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

53.

Die Garantie gilt – entsprechend der nachstehend festgelegten hierarchischen Reihenfolge – für die jeweils betroffenen Teile und Arbeiten des Vertrags, soweit anwendbar. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Güter sorgfältig zu pflegen und zu warten. Jegliche Schäden infolge unsachgemäßen Gebrauchs, Vandalismus, normaler Abnutzung oder fehlender Wartung und technischer oder sonstiger Überwachung durch den Kunden sind ausdrücklich von der Garantie ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind alle Materialien und Arbeitsleistungen, die als Teil einer regelmäßigen Wartung oder technischen Kontrolle gelten, wie gesetzlich oder durch Branchenüblichkeit vorgesehen – darunter, jedoch nicht beschränkt auf: Kontrolle, Reparatur und Austausch von Befestigungen, nicht tragenden oder für die Stabilität der Konstruktion unerheblichen Elementen, elektrischen Leitungen, Leuchtmitteln usw.

Von der Garantie umfasst sind – mit folgender Geltungsdauer:

-

Grundkonstruktionen: tragende Stahlstrukturen – 1800 Tage

-

Feste tragende Elemente: Bauteile aus Stahl, Holz, Polyethylen oder Polyester mit wesentlicher tragender Funktion – 720 Tage

-

Flexible tragende Elemente: Seile oder Gurte mit tragender Funktion – 360 Tage

-

Sonstige Softplay-Komponenten, Spielelemente und Hindernisse, fest mit der Konstruktion verbunden – 180 Tage

-

Sonstige Softplay-Komponenten, Spielelemente und Hindernisse, nicht fest mit der Konstruktion verbunden – 180 Tage

-

Elektronische, elektrische und mechanische Komponenten bekannter und identifizierbarer Hersteller (außer AMECO BV), die durch eine Herstellergarantie gedeckt sind – Herstellergarantie

-

Andere elektronische, elektrische und mechanische Teile – 360 Tage, sofern sie nicht durch Gegenstände, Kleidung oder Hindernisse beschädigt oder zerstört wurden

-

Aufblasbare Konstruktionen und Hüpfburgen (ausgenommen Motoren) bekannter und identifizierbarer Hersteller (außer AMECO BV) – Herstellergarantie

-

Federn und Sprungflächen von Trampolinen – 180 Tage

-

Bälle für das Bällebad – keine Garantie

-

Große Bälle, aufblasbare Formen, Dekorationselemente – keine Garantie

-

Bojen – 360 Tage auf das Materia

-

Bojen des Typs „Mega Ring“ – 360 Tage

-

Fahrzeuge des Typs „Plasma Car“ und andere Tretfahrzeuge – abgedeckt durch die Originalgarantie des Herstellers

-

Kunststoffschlitten für die Rodelbahn – 180 Tage auf Materialfehler, zzgl. Transportkosten

-

Schlitten und Schaumstoffe für die Rodelbahn – 180 Tage auf Materialfehler

-

Bojen für Snowbob / Snowglider – 180 Tage, zzgl. Transportkosten

-

Elastikturm: Elastikseile – 180 Tage

-

Seilbahn: 5 Jahre auf die Metalllaufschiene, 180 Tage auf den Laufwagen. Der Kunde ist verpflichtet, den Laufwagen regelmäßig während des Betriebs zu kontrollieren und bei Bedarf auszutauschen. Erfahrungsgemäß können Laufwagen je nach Nutzung nach etwa einem Jahr verschlissen sein.

-

Drehtonne / Karussell: 720 Tage – die Lagerkomponenten sind regelmäßig (mindestens zweimal jährlich) zu prüfen und bei Bedarf auszutauschen. Erfahrungsgemäß müssen diese nach 2 bis 5 Jahren ersetzt werden.

-

Netze, Seile und Kordeln: 360 Tage

Anfahrts- und / oder Aufenthaltskosten im Garantiefall gehen immer zu Lasten des Kunden.

55.

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Anmerkungen und Mängel in ein Logbuch einzutragen. Dieses Logbuch muss während des gesamten Betriebs der Spielanlage jederzeit verfügbar sein, um im Schadensfall vorgelegt werden zu können. Eine nicht ordnungsgemäße oder unvollständige Führung dieses Logbuchs kann zum Verlust des Garantieanspruchs führen.

Aufmaße, Pläne und Muster

56.

Die in den (Ausführungs-)Plänen angegebenen Maße sind nicht verbindlich und können während der Arbeiten nach Bedarf angepasst werden.

Weichen die Maße der Ausführungspläne von jenen der Entwurfspläne ab, haben die Maße der Ausführungspläne Vorrang.

57.

Im angegebenen Preis sind ein Entwurf und eine Genehmigungsrunde für die erforderlichen Planungs- und Zeichenarbeiten enthalten. Verlangt der Kunde weitere Anpassungen, werden diese nach Aufwand (Regie) oder mangels vorheriger Vereinbarung pauschal mit 500 EUR pro Anpassung berechnet.

58.

Die Ausführungspläne müssen spätestens acht Wochen vor Beginn der Arbeiten durch den Kunden genehmigt werden.

59.

AMECO BV behält sich die Urheberrechte und das vollständige geistige Eigentum an allen Plänen, Zeichnungen, Entwürfen, Fotos, 3D-Visualisierungen, Studien und Berechnungen vor. Diese Unterlagen dürfen weder ganz noch teilweise verwendet, weitergegeben oder reproduziert werden, ohne schriftliche Zustimmung von AMECO BV. Der Kunde haftet für jede unrechtmäßige Nutzung, Weitergabe oder Vervielfältigung. In diesem Fall hat AMECO BV Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 % des vereinbarten Gesamtpreises, unbeschadet des Rechts, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen. Die Entwürfe sind auf erstes Verlangen zurückzugeben.

60.

AMECO BV haftet nicht für Fehler in Plänen, Skizzen oder Zeichnungen, die von einem Architekten, dem Kunden oder einem anderen Baupartner bereitgestellt wurden.

61.

Sämtliche zur Verfügung gestellten Muster, Farben und Materialien sind unverbindlich und lediglich indikativ. Zwischen Mustern und gelieferten Produkten können Abweichungen in Farbton, Maß und Struktur auftreten; diese gelten als normal. Gleiches gilt für Nach- oder Zusatzbestellungen, die keinen Anspruch auf Reklamation, Rückgabe oder Schadensersatz begründen.

62.

AMECO BV behält sich das Recht vor, bei Lieferengpässen Materialien auf der Baustelle zu verwenden, die von Drittlieferanten stammen oder eine andere Marke tragen als im Angebot angegeben, sofern Qualität und Preis vergleichbar sind.

Standardfarbwahl des Kunden

Der Kunde nimmt von den nachstehenden Standardfarboptionen Kenntnis:

• Die Unterseite der Bodenplatten ist standardmäßig gelb, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. • Die Befestigungsschellen der Bodenplatten sind standardmäßig gelb.

• Die Klemmen der Diagonalrohre sind standardmäßig gelb. • Die Softplay-Elemente werden standardmäßig in einer Farbmischung geliefert, wobei AMECO BV soweit wie möglich die Wünsche des Kunden berücksichtigt. AMECO BV kann jedoch keine Garantie für farbliche Abweichungen übernehmen. Farbabweichungen berechtigen nicht zu Reklamationen oder Schadensersatzansprüchen.

Lieferung und Ausführung

63.

Bei Lieferung mit Montage geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Waren und Materialien an den vom Kunden angegebenen Ort geliefert oder auf der Baustelle verarbeitet werden. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde die Verantwortung für Beschädigung oder Verlust der Waren sowie für Schäden, die an Materialien von AMECO BV entstehen könnten. Der Kunde verpflichtet sich, eine problemlos zugängliche Liefermöglichkeit zu gewährleisten und die gelieferten Waren sowie das Material von AMECO BV auf der Baustelle gegen Diebstahl zu sichern.

64.

Die Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik und gemäß den im Angebot, Leistungsverzeichnis oder technischen Vorschriften beschriebenen Anforderungen ausgeführt. Der Kunde anerkennt diese Ausführungsregeln.

65.

Der Kunde verpflichtet sich, während der gesamten Nutzungsdauer der Anlage ein von AMECO BV geliefertes Identifikationsschild – mit Name, Adresse und Telefonnummer des Auftragnehmers – gut sichtbar auf Augenhöhe am Haupteingang des Spielbereichs anzubringen. Der Kunde darf dieses Schild weder entfernen noch verdecken und hat AMECO BV zu informieren, falls ein Austausch erforderlich ist. AMECO BV ist berechtigt, das Schild jederzeit nach eigenem Ermessen zu ersetzen oder zu erneuern. Das Identifikationsschild ist zudem eine gesetzliche Verpflichtung gemäß den Vorschriften der FÖD (Föderaler Öffentlicher Dienst).

66.

Arbeiten an kundeneigenem Material: AMECO BV haftet nicht für Schäden, die bei der Montage oder Reparatur von Geräten oder Materialien im Eigentum des Kunden entstehen, unabhängig davon, ob die Arbeiten von AMECO BV, von Subunternehmern oder von Arbeitnehmern ausgeführt werden.

67.

Unlautere Abwerbung: Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrags und für einen Zeitraum von 24 Monaten nach dessen Ende kein Personal von AMECO BV, weder

direkt noch indirekt, anzustellen oder zu beschäftigen. Jeder Verstoß gegen diese Verpflichtung gilt als unlautere Abwerbung und wird mit einer Vertragsstrafe von 25.000 EUR pro betroffener Person belegt – als angemessene Schätzung des tatsächlichen Schadens, sofern AMECO BV keinen höheren Schaden nachweist.

Verkauf von Handelswaren

68.

Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm gekauften Waren bei Lieferung auf offensichtliche Mängel und/oder Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen sofort zu überprüfen.

Zurückbehaltungsrecht und Aussetzung der Leistung

69.

AMECO BV behält sich das Recht vor, die Erbringung ihrer Leistungen auszusetzen und/oder die Lieferung von Materialien, Dokumenten oder Waren zu verweigern, solange der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen – einschließlich der rechtzeitigen Zahlung offener Rechnungen oder vereinbarter Anzahlungen – nicht vollständig erfüllt hat.

70.

Insbesondere ist AMECO BV berechtigt, bereits ausgeführte oder gelieferte Arbeiten oder Waren zurückzubehalten (Zurückbehaltungsrecht), bis der Kunde alle Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

71.

Eine solche Aussetzung oder Zurückbehaltung begründet weder einen Schadensersatzanspruch des Kunden noch einen Aufschub oder eine Verlängerung der Zahlungsfristen.

Fristen – Höhere Gewalt und Unvorhersehbarkeit

72.

Die von AMECO BV angegebene Ausführungsfrist ist rein indikativ und stellt keine verbindliche Verpflichtung dar.

73.

Als höhere Gewalt gelten alle Ereignisse, die ein unvorhersehbares und unabwendbares Hindernis darstellen oder AMECO BV zwingen, die Arbeiten vorübergehend oder endgültig einzustellen – darunter unter anderem (nicht abschließend): Unfälle, Kriege und deren Folgen, schlechte Witterungsverhältnisse, Streiks, Pandemien oder Epidemien, Lockouts, Mangel an Arbeitskräften oder Material, Transportstörungen oder -schwierigkeiten, (technische) Arbeitslosigkeit usw., die bei AMECO BV, ihren Lieferanten oder Subunternehmern auftreten.

74.

Alle Umstände, die zum Zeitpunkt der Angebotserstellung vernünftigerweise unvorhersehbar und unvermeidbar waren und die die Vertragserfüllung finanziell oder auf andere Weise erheblich erschweren, gelten ebenfalls als außergewöhnliche Umstände.

In solchen Fällen ist AMECO BV berechtigt, eine Vertragsanpassung oder Vertragsauflösung zu beantragen.

75.

Eine vorübergehende Unterbrechung der Arbeiten infolge höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände führt automatisch und ohne Schadensersatzpflicht zu einer Verlängerung der ursprünglich vorgesehenen Ausführungsfrist um die Dauer der Unterbrechung, zuzüglich der Zeit, die für die Wiederaufnahme der Arbeiten erforderlich ist. Eine Zerstörung oder Beschädigung der bereits ausgeführten Arbeiten infolge höherer Gewalt oder durch Fehler des Kunden oder seiner Beauftragten geht nicht zulasten von AMECO BV.

76.

Wünscht der Kunde eine Ausführung innerhalb einer kürzeren Frist als ursprünglich vorgesehen, so trägt er alle hierdurch entstehenden Mehrkosten vollständig selbst.

Haftung und Abnahme

77.

Der Erhalt des beanstandungsfreien Prüfberichts und der Risikoanalyse von TÜV Süd gilt als endgültige Abnahme der Arbeiten.

78.

Nach der Abnahme kann AMECO BV nicht mehr für sichtbare Mängel haftbar gemacht werden. Eine Haftung für verdeckte Mängel, die AMECO BV zuzurechnen sind und nicht unter die Artikel 1792 und 2270 des (alten) belgischen Zivilgesetzbuches fallen, muss innerhalb von drei Monaten ab Entdeckung des Mangels geltend gemacht werden. In jedem Fall erlischt die Haftung zwei Jahre nach der endgültigen Abnahme der Arbeiten.

79.

AMECO BV haftet nicht für übermäßige Belästigungen oder Schäden, die Nachbarn des Gebäudes infolge der Arbeiten erleiden, sofern diese unvermeidbar sind und nicht auf ein Verschulden von AMECO BV zurückzuführen sind. AMECO BV ist somit nicht haftbar für verschuldensunabhängige Nachbarbeeinträchtigungen („nachbarrechtliche Immissionen“). Der Kunde haftet selbst für derartige Schäden gegenüber Dritten und hat kein Rückgriffsrecht gegen AMECO BV.

80.

Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Haftung von AMECO BV in Bezug auf die gelieferten und verwendeten Produkte auf die vom Hersteller gewährte Garantie beschränkt.

81.

Die Garantien gelten nicht für: – vorsätzliches Fehlverhalten des Kunden oder seiner Beauftragten, – unsachgemäße Nutzung oder Behandlung der Produkte oder Materialien, – Schäden durch höhere Gewalt, Frost oder Feuchtigkeit, – Beeinträchtigungen von Farbsystemen (auch kurzfristig), verursacht durch Feuchtigkeits- oder Salpeterbildung, Rohrbrüche, undichte Dachrinnen usw. Beauftragt der Kunde zur Überprüfung oder Reparatur einen Dritten, ist AMECO BV von jeglicher Haftung und weiteren Verpflichtungen zur Ersatz- oder Nachlieferung befreit.

Vertragsauflösung

82.

AMECO BV kann den Vertrag nach vorheriger schriftlicher Mahnung eigenmächtig und ohne gerichtliche Intervention auflösen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, unbeschadet des Rechts von AMECO BV auf Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens. Erlaubt der Kunde AMECO BV nicht, die Arbeiten innerhalb von acht Kalendertagen nach schriftlicher Mahnung auszuführen, gilt dies als Vertragsverletzung im Sinne dieses Artikels. Diese Bestimmung gilt gegenseitig: auch der Kunde kann sich im Fall einer vertraglichen Nichterfüllung durch AMECO BV auf diese Regelung berufen.

Vertragsauflösung bei Zahlungsverzug und sonstigen Gründen

83.

Im Falle der Nichtzahlung einer Rechnung durch den Kunden ist AMECO BV berechtigt, nach schriftlicher Mahnung und Ablauf einer Frist von acht Kalendertagen ohne Zahlung, den Vertrag einseitig und ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, unbeschadet des Rechts von AMECO BV auf Verzugszinsen und Schadensersatz gemäß Artikel 36 sowie auf zusätzliche Entschädigungen für entgangenen Gewinn und entstandene Schäden.

84.

AMECO BV behält sich außerdem das Recht vor, den Vertrag einseitig zu kündigen, wenn beim Kunden einer der folgenden Umstände eintritt: Tod, Geschäftsunfähigkeit, Insolvenz, gerichtliches Schuldenregelungsverfahren, Zahlungseinstellung, Auflösung der Gesellschaft oder Änderung der Gesellschaftsform.

Beweiskraft elektronischer Kommunikation

85.

Die Parteien erkennen an, dass sämtliche geschäftliche Kommunikation zwischen ihnen – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Angebote, Aufträge, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Mitteilungen und Mahnungen – gültig auf elektronischem Wege erfolgen kann, insbesondere per E-Mail, WhatsApp, SMS oder vergleichbaren digitalen Mitteilungen.

86.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt der E-Mail-Verkehr zwischen AMECO BV und dem Kunden als rechtsgültiger Nachweis über Inhalt, Versand- und Empfangsdatum und besitzt die gleiche Beweiskraft wie ein schriftlich unterzeichnetes Dokument in Papierform.

Anerkennung elektronischer Signaturen

87.

Die Parteien erkennen an, dass elektronische Signaturen – unabhängig vom Sicherheitsniveau (qualifiziert, fortgeschritten oder einfach) – rechtsverbindlich und für die Vertragserfüllung bindend sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

88.

Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass elektronisch unterzeichnete Dokumente, die über Plattformen wie z. B. DocuSign, Adobe Sign, e-ID, Itsme usw. erstellt wurden, die gleiche Rechtsgültigkeit, Beweiskraft und Durchsetzbarkeit besitzen wie handschriftlich unterzeichnete Papierdokumente – im Einklang mit der **Verordnung (EU) Nr. 910/2014 („eIDAS“) **.

Verarbeitung personenbezogener Daten

89.

AMECO BV erhebt und verarbeitet Identitäts- und Kontaktdaten, die sie vom Kunden erhält und die sich auf den Kunden selbst, dessen Personal, Mitarbeiter, Beauftragte oder sonstige Kontaktpersonen beziehen. Zwecke dieser Verarbeitung sind die Vertragserfüllung, Kundenverwaltung, Buchhaltung sowie Direktmarketing-Aktivitäten (z. B. Versand von Werbe- oder Informationsmaterial). Rechtsgrundlagen sind die Vertragserfüllung, die Erfüllung gesetzlicher Pflichten und/oder das berechtigte Interesse von AMECO BV.

90.

Für Direktmarketing-Zwecke per E-Mail (z. B. Newsletter, Einladungen zu Veranstaltungen) erteilt der Kunde seine ausdrückliche und freiwillige Einwilligung, dass AMECO BV seine personenbezogenen Daten hierfür verwenden darf. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist AMECO BV, Nijverheidsstraat 4, 2235 Hulshout.

91.

Die vorgenannten personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet und nur an Auftragsverarbeiter, Empfänger oder Dritte weitergegeben, soweit dies für die genannten Zwecke erforderlich ist. Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit und Aktualität der übermittelten Daten und verpflichtet sich, die Bestimmungen der DSGVO gegenüber den Personen, deren Daten er an AMECO BV weitergibt, strikt einzuhalten – ebenso im Hinblick auf etwaige personenbezogene Daten, die er von AMECO BV oder deren Mitarbeitern erhält.

Der Kunde bestätigt, dass er über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie über seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch hinreichend informiert wurde.

Werbung

92.

Der Kunde erteilt AMECO BV die Erlaubnis, ein oder mehrere Werbetafeln auf der Baustelle anzubringen und hierfür Fotos und Zeichnungen zu verwenden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

94.

Der Vertrag zwischen AMECO BV und dem Kunden unterliegt ausschließlich dem belgischen Recht.

95.

Dieser Vertrag – einschließlich sämtlicher Angebote, Dokumente, Mitteilungen und Streitbeilegungsverfahren – ist ausschließlich in niederländischer Sprache abgefasst. Im Falle von Übersetzungen dieser Bedingungen oder anderer Vertragsdokumente gilt ausschließlich die niederländische Fassung als rechtlich verbindlich. Bei Auslegungsunterschieden zwischen einer Übersetzung und der niederländischen Originalfassung hat stets die niederländische Version Vorrang.

96.

Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Gültigkeit, der Auslegung oder der Ausführung dieser Bedingungen sowie sämtliche sonstigen Konflikte, die sich aus dem Vertrag zwischen AMECO BV und dem Kunden ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Antwerpen, Abteilung Mechelen.


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