General sales conditions
General sales conditions
Validity : Each offer, order, delivery, invoice, repair, renting, consignment or any other assignment, hence forward called ‘contract’ is subject to these general sales conditions. Each alteration or modification is only valid if in writing confirmed and signed by the management. Nullity : Invalidity, if any, of one or more clauses of present General Conditions shall never affect the validity of the entire agreement. Other clauses will remain fully effective without restrictions. Contracts : Each contract is irrevocable, regardless if any payments have been effected. If the contract is refused by the customer the seller retains the right to pursue legal confirmation of the contract, or to pursue for damage settlement to the amount of at least 15 % of the contract value.Delivery : All goods must be collected by the customer no later then 1 month after notification by simple lettre by the seller to the customer that the goods are ready for collection. After this period the merchandise will no longer be retained by the seller, though the contract remains honourable by the seller in accordance to article 2 above. The period for delivery cannot be seen by the customer as binding for the seller. At no time shall the customer be able to cancel the contract or the seller be liable to any damages due to late or incomplete delivery. Return goods : No returning of goods shall be accepted without sellers prior written agreement of the seller. Payments : All contracts are payable netto at the on the invoice or confirmation indicated date. All foreign banking and other charges are at customers expense. In the event of late settlement and/or wrongful failure the due amount of an invoice will ipso jure be increased with a fixed and conventional compensation ad 15% with a minimum of 100 EUR and with a collection fee ad 185 EUR for Belgian customers or 500 Eur for foreign customers.The decreased amount shall be considered as the new payable amount and shall be subject to a monthly intrest of 1%. In case of late payment the seller retains the right to cancel the contract, to reclaim the goods, this without any limitation to the sellers right to pursue the contract of damage settlement as per article 2. Credibility : The customer is required to advice the seller of important changes in his financial stability or credibility. The seller retains the right to cancel or delay the contract, even after partial or complete delivery, or to demand additional warranties from the customer. Currency : Each currency fluctuation of risk is at customers expense. Ownership : De goods will remain the property of the seller until the payment in full of all outstanding amounts, regardless their origin such as invoices, intrest, bank or other charges, transport, incasso costs, etc. Transport : Sellers conditions are ‘ex works’ the by the seller indicated warehouse. The goods shall be considered ‘delivered’ upon placing the goods ready for collection by the customer in a by the seller designated warehouse. The goods travel at the customers risk. Consignment : All goods belonging to the customer given in consignment or repair to the seller shall be retained at customers risks. Seller cannot be held liable for any damages, regardless of their cause or origin. Renting : For each rent of goods given in consignment or care of the customer, the customer shall at his own initiatif and expense close a insurance contract for the due period and for the value to be opbained by the customer from the seller / renter for all damages, to be or not to be foreseen, fire, theft, vandalisme and other. Customer shall also close a insurance contract for due period against all liability during the use of the goods by whomever and all related risks. Warranty : All goods are subject to our suppliers warranty, within the conditions and limitations of our suppliers warranty. Customer can request or demand the seller to send a copy of the applicable warranty to the seller. Complaints : All complaints must be by confirmed mail, no later then 14 days after delivery or invoice date, which ever may come first. No complaints shall be accepted if not in accordance to these terms. Legal Action : As a mutual guarantee and commitment for a fast settlement of controversies through arbitration, B.A.I. ( Belgische Arbitrage Instelling ) is charged with the appointment of arbitrators who will be authorized to settle for good any controversy arising from the current document as to the inbterpretation, the execution or the dissolution, in conformity with its regulations for operation that can be obtained free of charge at B.A.I., Lieven Bauwensstraat 20 at 8200 Brugge, tel 0032-50-32.35.95 and fax 0032-50-31.37.34 ) This clause replaces all authrity clauses contrary to it, also those mentioned on the back.
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Teil von der allgemeine Bedingungen :Als gegenseitige Garantie und Verpflichtung zu einer schnellen Lösung von Streitfällen durch Arbitrage, ist die Belgische Arbitrageinstitution B.A.I. mit der Ernennung von Schiedsrichtern beauftragt, welche zuständig sind, jeden aus dem vorliegenden Vertrag hervorgehenden Streit beizulegen, und zwar endgültig und gemäß ihrer Wirkungsordnung, welche gratis bei B.A.I., Lieven Bauwensstraat 20 te 8200 Brugge (tel. 050/32.35.95 en fax 050/31.37.34).. Die vorliegende Klausel ersetzt alle entgegenstehenden Zuständigkeitsklauseln.”
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Additional or
less works and costs, |
travaux en plus et travaux en moins, modification de matériaux |
Mehr- und Wenigerarbeiten, |
meer en minwerken,
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Euro |
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Hourly wage of a supervisor |
coût salarial horaire d'un chef de chantier: |
Stundenlohnkost für einen Baustellenleiter: |
Uurloonkost voor een werfleider |
40.00 euro |
| Hourly wage of a worker | coût salarial horaire d'un ouvrier | Stundenlohnkost für einen Arbeiter: | Uurloonkost voor een arbeider | 35.00 euro |
| Moving costs from and to the site per hour and per worker starting from the office to the site and back to the office | frais de déplacement - a partir de l'entrepreneur jusq'au retour au bureau de l'entreprener - au chantier par heure et par personne, pas par kilometre. | Reisekosten hin und zurück zur Arbeitsstelle pro Stunde und pro arbeiter. Die Reisekosten werden pro Stunde, nicht pro Kilometer berechnet, unter Berücksichtigung der normalen Reisekosten, und dies gerechnet ab der Abfahrt bei Ameco bis zum Augenblick der Ankunft zurück bei Ameco. | Verplaatsingskosten heen en terug naar de werf per uur en per persoon. De verplaatsingskosten zullen per uur, niet per kilometer aangerekend worden waarbij rekening wordt gehouden met normale verplaatsingstijden, en dit gerekend vanaf het vertrek van Ameco tot het tijdstip van aankomst terug bij Ameco | 40.00 euro |
| Cost of lodging and food abroad at the expense of the customer | frais de logement en etranger en regie | Hotel und verblijfskosten ausland in regie | Verblijfskosten in het buitenland in regie, ten laste van de klant | Regie |
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Warranties - Garantie - Garantie - Garanties |
Days - jours |
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Die
Garantie ist anwendbar nach
unterstehender hierarchischen Reihenfolge der einzelnen Teile des Vertrags
die sich auf das Unternehmen beziehen. |
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| Jeder Schaden der aus einer nicht korrekten Verwendung und/oder nicht bestimmungsgemassen Gebrauch der Anlage, des Gerätes oder Teilen davon, durch Vandalismus, normalem Verschleiß auch bei bestimmungsgemassen Gebrauch oder durch Abweichung der vom Lieferanten vorgeschriebenen technischen Inspektionen, Wartungsarbeiten oder¨Überwachung durch den Kunden und/order beauftragte Unternehmen hervorgeht ist ausdrücklich von jedweder Garantie ausgeschlossen.. |
ausgeschlossen von Garantie |
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CONSTRUCTIONS PRINCIPAL Stahlrahmenkonstruktion |
1800 |
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HARDE TRAGENDE ELEMENTEN Andere Teile aus Stahl, Holz, Polyethylen oder Polyester mit einer wichtigen tragenden Funktion in der konstruktion |
720 |
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FLEXIBELE
TRAGENDE ELEMENTEN Flexibele Elemente mit einer wichtigen tragenden Funktion in der Konstruktion |
360 |
| Softfun Elemente und Hindernisse, die in oder an der Konstruktion ständig befestigd sind |
360 |
| Softfun Elemente und Hindernisse, die nicht in oder an der Konstruktion ständig befestigd sind. |
180 |
| Alle elektronischen, elektrischen oder mechanischen Teile von bekannten Herstellern, ausser Ameco die eine Herstellergarantie besitzen |
Herstellers garantie |
| Alle anderen elektronischen, elektrischen oder mechanischen Teile |
90 |
| Aufblasbare Strukturen ( motor ausgenomen ) |
180 |
| Federn und Sprungtücher von Trampolinen |
0 |
| Netze und Schnüre |
0 |
| Kleine Bälle für das Ballbad |
0 |
| Große Bälle und aufblasbare Figuren |
0 |
| Dekorationselemente |
0 |
| Andere Teile |
0 |
| Arbeitszeit, lohn, Reisekosten, Hotel und verblijfskosten. |
gleich wie materialen |
| Transport für alle materialien unter die Garantie. |
gleich wie materialen |
| Reisekosten, Hotel und verblijfskosten. |
Benelux 90 |
Unternehmungs Bedingungen
Die Arbeiten sind auszuführen nach der beigefügten Beschreibung, erstellt vom Unternehmer, und akzeptiert durch den Auftraggeber. Folgende Unterlagen sind Teil dieser Vereinbarung und werden von beiden Parteien so anerkannt. Im Falle einer Bestreitung oder eines Widerspruchs gilt ausschließlich die hierarchische Reihenfolge der Unterlagen die sich auf die Unternehmung beziehen, nach folgender Auflistung:
q Preisaufgabe
q Unternehmungsbedingungen
q Allgemeine Verkaufsbedingungen
q Beschreibung des project oder producten
q Plannen
Der Unternehmungsvertrag hat nur rechtsgültigen Vorrang auf alle anderen Dokumente im Falle von gegensätzlichen Bestimmungen. Beide Parteien erkennen, daß der Auftrag beschränkt wird auf die in der jetzigen Vereinbarung aufgelisteten Arbeiten. Alle Kosten für die Einrichtung der Baustelle gehen zu Lasten des Auftraggebers. Durch die Unterzeichnung der jetzigen Unternehmungsvereinbarung erkennen beide Parteien ein Exemplar aller obengenannten Dokumente erhalten zu haben.
2. Verpflichtungen des Unternehmers
Der Unternehmer wird die Arbeiten ausführen mit kompetentem Personal und eventuell mit erfahrenen Unterlieferanten. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht die Arbeiten zu kontrollieren und die nicht konformgemässen Materialien oder Ausführungen zu verweigern.
Der Unternehmer nimmt alle Maßnahmen die erforderlich sind für die Sicherheit auf der Baustelle.
Der Unternehmer wird nicht haftbar sein für Schäden die aus der einfachen Anwendung von Art. 544 des Zivilgesetzbuches hervorgehen.
Der Unternehmer ist haftbar für :
1. Die sichtbaren Mängel die bei der vorläufigen Übergabe festgestellt werden.
2. Die verborgenen Mängel die sich während der Garantieperiode zwischen der vorläufigen und der endgültigen Übergabe ergeben und welche die Stabilität des Spielgartens nicht gefährden. Der Termin für die Einleitung der Forderung beträgt drei Monate nach der Feststellung des verborgenen Mangels durch den Auftraggeber.
3. Nach der endgültigen Übergabe bleibt der Unternehmer folglich nur haftbar für ernsthafte Baumängel, und dies mit Ausschluß jeder anderen Haftbarkeit für Mängel, sowohl sichtbare wie verborgene.
3. Verpflichtungen des Auftraggebers
Alle Berechnungen und Leistungsbeschreibungen werden erarbeitet für Ausführungen und Arbeiten in normalen Umständen mit Bezug auf Liefertermin, Arbeitsgelände, Material, Montage, Fundamentierungen, Arbeitsmöglichkeit, Witterungsverhältnisse, usw.
Der Auftraggeber wird dem Unternehmer die korrekten und erforderlichen Auskünfte geben für die richtige Implantierung des Spielgartens. Diese müssen von ihm genehmigt werden bevor mit den Bauarbeiten angefangen wird. In Ermangelung hiervon wird der Anfang der Bauarbeiten betrachtet wie die Genehmigung seitens des Auftraggebers der durchgeführten Implantierung.
Der Auftraggeber trägt, zumindest im zivilrechtlichen Bereich, die volle Haftbarkeit für falsche Information mit Bezug auf das Bestehen und die korrekte Lage aller Stadtdienste. Die Beweisführung für die Befreiung der Haftbarkeit des Auftraggebers berührt auf seine Schultern.
Die Arbeiten werden dann erst anfangen können wenn der Auftraggeber veranlaßt hat daß:
? Der Raum worin der Spielgarten montiert werden soll winddicht ist
? Alle vorhergehenden Arbeiten im Raum worin der Spielgarten montiert werden soll beendet sind
? Der Fußboden im Raum worin der Spielgarten montiert werden soll frei, flach und trocken ist.
? Eine Trennung der Baustelle mit Bezug auf den Rest des Gebäudes besteht, um die Staub- und Lärmbelästigung auf ein Minimum zu beschränken. Andererseits wird die Firma AMECO versuchen die Lärm- und Staubbelästigung auf ein Minimum zu beschränken, aber wird seine Arbeiten jederzeit weiterführen können.
Während der Arbeiten wird der Auftraggeber sorgen für:
? eine kontinuierliche Elektrizitätsversorgung, d.h. minimum 2 Kontaktdosen von 16 Ampere
? Eine Temperatur im Raum worin der Spielgarten montiert werden soll die nicht niedriger ist als 12°C.
? Einen geschmeidigen Zugang zum Gebäude zwischen 06.00 Uhr und 22.000 Uhr, und dies sowohl für Arbeiter wie für die Zulieferung von Materialien.
? Eine ausreichende Beleuchtung im Raum worin der Spielgarten montiert werden soll.
? Angepasste Sanitäranlagen für die Arbeiter von Ameco.
? Einen abschließbaren Raum worin Werkzeuge und Materialien nachts aufbewahrt werden können.
Er wird die ihn gefragten Genehmigungen von Plänen und Materialien schnellstmöglich dem Unternehmer besorgen. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann der Ausführungstermin proportional verlängert werden.
Der Auftraggeber verleiht Verzicht auf Entschädigung gegenüber dem Unternehmer für eventuellen Schäden am Gebäude, Hausrat und immateriellen Schäden, und dies bis zum Augenblick der endgültigen Akzeptierung.
Die Parteien vereinbaren, daß die Überwachung der Arbeiten durch der Unternehmer ausgeführt wird.
4. Preis
Sämtliche Steuern gehen zu Lasten des Auftraggebers, nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Preisrevision ist für diese Vereinbarung normalerweise nicht anwendbar. Unterstehende Preisrevisionsformel ist nur anwendbar wenn die Arbeiten umständehalber nur 3 Monate nach Unterzeichnung der jetzigen Vereinbarung anfangen können.
Alle Preise werden angepasst nach der Revisionsformel zugepasst durch das Ministerium der öffentlichen Arbeiten, wie folgt:
P = P (a s/S + b i/l + c)
Wo:
P = der revisierte Preis
S und S Index basiert auf den Durchschnittsgehalt eines befugten Arbeiters von Zone 1, wobei s der Index ist vom Monat in welchem die Arbeiten ausgeführt werden und S der Index ist der Anpassung 10 Tage vor dem Datum des jetzigen Vertrags.
I und J Index der Baumaterialien, wobei i der Index ist vom Monat der Ausführung und J der Index ist von der Zupassung im Monat vor der jetzigen Vereinbarung
A = Parameter für die Gehälter
B = Parameter für die Materialien
C = Parameter für den Teil des Preises der nicht einer Revision unterzogen ist.
Alle Mehrarbeiten die im Laufe der Arbeiten angegeben werden, werden betrachtet als angegeben am Tag der jetzigen Vereinbarung. Die gleiche Revision wird zugepasst wie hier oben beschrieben.
5. Zahlungsbedingungen
Wir nehmen Bezug auf die allgemeinen Verkaufsbedingungen, wovon wir eine Kopie zur Info mitschicken, unvermindert das Recht des Unternehmers um die Arbeit Still zu legen und/oder eine proportionale Verlängerung des Ausführungstermins einzurufen. Der Auftraggeber darf die Gebäuden nicht veräußern, oder auf irgendwelche Weise belasten oder in Gebrauch nehmen solange alle offenstehenden Beträge (Vertragspreis, Revision, Weniger- oder Mehrarbeiten, eventuelle Zinsen, usw.) nicht bezahlt worden sind.
Im Falle einer verspäteten bzw. unrechtmäßigen nicht Zahlung einer Rechnung wird der offenstehende Betrag von Rechtswegen mit 15% erhöht und minimal 100 euro, als Pauschal-Konventianalentschädigung + Inkassoprovision in Höhe von 185 Euro für belgische Kunden, oder 500 Euro für ausländische Kunden.
6. Ausführungstermin
Der Unternehmer verfügt die Termin von Arbeitstagen um die Arbeiten auszuführen, gerechnet ab dem zwischen beiden Parteien vereinbarten Anfangsdatum, unter der Voraussetzung, daß die Baulizenz bekommen wird und dem Unternehmer hiervon eine Kopie zugeschickt wird, und daß das Gelände und der entsprechende Zugang dem Unternehmer zur Verfügung gestellt werden. Wenn am formal vereinbarten Anfangsdatum diese Bedingungen nicht erfüllt sind, müssen die Parteien ein neues formales Anfangsdatum vereinbaren. Die Ausführung seitens des Unternehmers bestimmter Arbeiten vor dem formalen Anfangsdatum beeinträchtigt nicht dem Prinzip, daß der Termin gerechnet wird ab dem formal vereinbarten Anfangsdatum. Außerdem wird der Ausführungstermin verlängert bzw. verschoben werden können um die Dauer der bestehenden Mehrarbeiten bzw. Änderungen, konform den Bestimmungen vom Artikel 9.
Schlechte Witterungsbedingungen und Fälle höherer Gewalt (Streik, Bestreitungen mit den Behörden, Nachbarn, Stadtdiensten, Unmöglichkeit der Belieferung von bestimmten Rohstoffen, usw....) sind Gründe für die Unterbrechung und die proportionale Verlängerung des Ausführungstermins, und dies von Rechtswegen. Der Unternehmer behält sich das Recht vor den Ausführungstermin zu verlängern bzw. zu verschieben, abhängig von der offenstehenden Zahlungen seitens des Auftraggebers. Diese offenstehenden Zahlungen geben Anlaß zu der Verlängerung des Ausführungstermins zu Gunst en des Unternehmers, ohne daß hierfür eine vorhergehende Inverzugsetzung erforderlich ist.
7. Mehr- und Wenigerarbeiten, Änderung von Materialien
Sämtliche nicht vorgesehene Mehrarbeiten werden der Gegenstand einer separaten Vereinbarung zwischen den Parteien sein, sowohl mit Bezug auf den Preis wie auf eine eventuelle Terminverlängerung.
Wenn der Auftraggeber entscheiden sollte ein Teil der Arbeiten die dem Unternehmer beauftragt sind nicht auszuführen oder diese ohne Genehmigung des Unternehmers einer Dritten Partei geben würde, verpflichtet er sich dazu den Unternehmer zu vergüten für den hierdurch entstandene Gewinnverlust und für die allgemeinen Kosten. Diese Klausel ist nur anwendbar wenn das Total der Wenigerarbeiten mehr als 20 % des totalen Vertragswertes überschreiten würde. Im Falle höherer Gewalt, wie z.B. Konkurs seitens des Lieferanten, zu langen Liefertermin, das aus Produktion nehmen eines bestimmten Materials, ist es dem Unternehmer genehmigt andere Materialien an den Auftraggeber vorzuschlagen, unter der Voraussetzung daß es sich um gleichwertige Materialien handelt.
Für alle Mehrarbeiten und Interventionen werden die kosten wie in der Allgemeine verkaufsbedingungen berechnet werden dürfen:
Die obengenannten Preise werden revisiert, nach den im Artikel 3 dieses Vertrages erwähnten Bestimmungen.
8. Änderungen der Zahlungsfähigkeit der Parteien
Wenn sich während der Ausführung der Arbeiten ernsthafte Tatsachen ergeben würden, die hinweisen auf einen schlechten oder einen sich verschlechternden finanziellen Zustand des Unternehmers, kann der Auftraggeber entweder zusätzliche Garantien fordern, oder die Arbeiten aussetzen oder den Vertrag annullieren. Als solche Tatsachen werden betrachtet: ausstehende Zahlungen beim Staatsdienst der sozialen Sicherheit, eine erhebliche Anzahl ausstehender Rechnungen, Zahlungseinstellung, protestierte Wechsel, Sicherstellung von Bankkontos oder Bankguthaben, Verweigerung der Kreditversicherung und so weiter.
Andererseits muß auch der Unternehmer ähnliche Maßnahmen nehmen und zusätzliche Garantien vom Auftraggeber fordern, wenn aus ähnlichen Tatsachen als die hier oben erwähnten sich herausstellen würde, daß die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers geschädigt ist.
9. Vorläufige und endgültige Übergabe
Der Unternehmer wird während der Arbeiten an einem Platz auf der Baustelle, wo später der Eingang für die Kinder zum Spielgarten kommen wird, in Augenhöhe ein Schild anbringen mit einer kurzen Auflistung sämtlicher Verantwortlichkeiten und Haftbarkeiten des Auftraggebers, und dies ohne jegliche Beeinträchtigung dieser Vereinbarung.
Der Auftraggeber verbindet sich ausdrücklich und bedingungslos dazu, dieses Schild nicht zu entfernen, abzudecken oder auf irgendwelche Weise zu bedecken. Der Auftraggeber wird veranlassen daß obengenanntes Schild nicht entfernt, abgedeckt oder sogar teilweise zugedeckt wird. Sollte dies jedoch der Fall sein, so wird dies als eine Akzeptierung und als eine Inbetriebnahme der Baustelle betrachtet, und wird sofort ein Ende an der Haftbarkeit des Unternehmers stellen.
Die vorläufige Übergabe wird vom Unternehmer angefragt beim Beenden der Bauarbeiten, und das entsprechende Datum wird gemeinsam festgelegt. Die eventuelle Ausführung der Arbeiten durch Unterlieferanten vor der vorläufigen Akzeptierung ist genehmigt, eventuell mit einer vorhergehenden Ortsbeschreibung.
Die Übernahme des Spielgartens durch den Bauherrn wird als vorläufige Akzeptierung betrachtet und wird dem Unternehmer ebenfalls von dem Schadensersatz für verspätete Ausführung befreien. Die vorläufige Übergabe enthält die Feststellung der Vollendung der Arbeiten, sowie die entsprechende Genehmigung. Das Protokoll der vorläufigen Übergabe wird von beiden Parteien unterzeichnet und gibt die noch auszuführenden Arbeiten, Vollendungen oder Reparaturen an.
Die endgültige Übergabe geschieht 12 Monate nach der vorläufigen Übergabe. Wenn der Auftraggeber nicht auf die wiederholte Bitte seitens des Unternehmers zur vorläufigen oder endgültigen Übergabe der Arbeiten reagiert, wird angenommen daß sie von ihm akzeptiert worden sind.
10. Streitpunkte
Streitpunkte mit Nachbarn, unvermeidbaren Schaden oder Belästigung, sowie Streitpunkte mit den Behörden, der Feuerwehr und den Stadsdiensten werden vom Auftraggeber direkt mit den entsprechenden Instanzen gelöst, ohne Intervention des Unternehmers.
11. Vollendung
Wenn bestimmte Arbeiten nicht ausgeführt werden können wegen eines zu hohen Feuchtigkeitsgrads kann der Unternehmer nicht haftbar gemacht für die nicht Beendung der vorläufigen Akzeptierung. Die Installation und der Verbrauch von Heizung und anderen Trockenanlagen, erforderlich für die vorverlegte Vollendung, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
12. Grüne Zonen
Wenn grüne Zonen (Rasen, Bäume, Sträucher) im Auftrag enthalten ist, dann werden die Arbeiten nach gemeinsamer Rücksprache mit dem Auftraggeber ausgeführt. Nach der Beendigung der grünen Zonen wird diese sofort vom Auftraggeber akzeptiert und geht die entsprechende Wartung zu seinen Lasten. Die eventuelle Ausführung der grünen Zonen außerhalb des Ausführungstermins der Bauarbeiten wird die Akzeptierung der Bauarbeiten nicht zurückhalten.
13. Sicherheit
Ameco verpflichtet sich dazu, den Entwurf und die Ausführung der Sicherheit im Spielgarten der größten Aufmerksamkeit zu widmen.
Ameco akzeptiert keine Verantwortlichkeit für mögliche Unfälle die direkt oder indirekt hervorgehen oder verursacht werden durch die von Ameco gelieferten Anlagen, anders als die gesetzlich vorgesehenen und wofür Ameco versichert ist.
Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, vor der Inbetriebnahme die erforderlichen Sicherungen abzuschließen, um die Haftbarkeit zu regeln und hierin Ameco zu schützen.
14. Garantie
Die Garantie ist anwendbar wie in der annex von der Allgemeine verkaufsbedingungen.
15. Kontrollen und Wartung
Bei der vorläufigen Übergabe wird der Unternehmer ein originelles und datiertes Wartungsbuch an dem Auftraggeber überreichen. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu alle eventuelle Bemerkungen und Mängel in diesem Wartungsbuch einzutragen. Dieses Büchlein wird jederzeit vom Auftraggeber während des Betreibes des Spielgartens vorhanden sein, so daß im Falle eines eventuellen Unfalls das Wartungsbuch vorgelegt werden kann.
Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu eine jährliche Kontrolle seitens Ameco ausführen zu lassen. Diese Kontrolle wird ausgeführt an dem jeweils gültigen Stundentarif, die Reisekosten hin und zurück zum Auftraggeber werden ebenfalls an diesem Stundentarif berechnet. Ameco wird in der eventuell restlichen Zeit kleine Wartungsarbeiten ausführen. Die Materialien die erforderlich sind für diese kleinen bzw. erforderlichen Wartungsarbeiten müssen separat vergütet werden, nach einem zu erstellendem Angebot.
Die Verweigerung für die Ausführung der präventiven Kontrolle, oder anhand der bei dieser Kontrolle empfohlenen oder erforderlichen Arbeiten, befreit dem Unternehmer sofort und ohne Inverzugsetzung von jeder möglichen Haftbarkeit die aus der fortgesetztem Verwendung der Anlagen hervorgehen könnte.
Die vom Unternehmer ausgeführten Reparaturarbeiten und Kontrollen werden vom Unternehmer im Wartungsbuch eingetragen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, die gelieferten Anlagen wie ein guter Familienvater zu verwalten und regelmäßig selbst Aufsicht und Kontrolle zu machen. Sämtliche Anweisungen, welche die Sicherheit gefährden können müssen dem Unternehmer sofort schriftlich gemeldet werden, der dann eventuelle Empfehlungen bzw. Interventionen an den Auftraggeber vorschlagen wird. Diese Empfehlungen sind rein informativ, der Auftraggeber bleibt jederzeit haftbar für die Verwendung bzw. für das zur Verfügung stellen der gelieferten Anlagen an bzw. durch Dritten. Die hier oben genannten Interventionen werden jederzeit Gegenstand einer zusätzlichen Vergütung an den Unternehmer sein, nach den Stundenlöhnen und Reisekosten erwähnt in diesem Vertrag.
17. Kennzeichnen der Schilder
Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu für die komplette Gebrauchsdauer der Anlage ein vom Unternehmer geliefertes “Willkommen” Schild mit unter anderem Namen, Adresse und Telefonnummer von Ameco deutlich sichtbar in Augenhöhe am Haupteingang für die Kinder des Spielgartens zu hängen. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, dieses Paneel nicht zu entfernen oder sogar teilweise zu bedecken, und Ameco zu informieren wenn der Zustand dieses Paneels seinen Ersatz erforderlich machen würde. Andererseits gibt der Auftraggeber Ameco die Genehmigung um sogar ohne nachweisbaren Grund dieses Paneel zu ersetzen oder zu erneuern, wenn der Auftraggeber dies wünschen sollte.
18. Sonderbedingungen 1
Der Kunde verpflichtet sich dazu, unser Personal weder direkt noch indirekt in Dienst zu nehmen während der Laufzeit der Vereinbarung, und in der Periode der nächsten 6 Monate. Jeder Einbruch gegen diese übereingekommenen Verpflichtung bildet eine unehrliche Anwerbung die bestraft wird mit 2500 Euro pro Person, als Schadensersatz und Zinsen, aufgrund einer unwiderruflichen Strafklausel.
Die mögliche Ungültigkeit einer oder mehreren Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen kann auf keinen Fall die Ungültigkeit der kompletten Vereinbarung mit sich bringen. Die sonstigen Bestimmungen bleiben gültig, komplett und ungekürzt.
19. Sonderbedingungen 2
Es wird ausdrücklich vereinbart, daß folgende Arbeiten nicht zum Vertragsumfang gehören und vom Auftraggeber selbst ausgeführt werden: Alle Arbeiten die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag oder in der Basisbeschreibung erwähnt sind:
20. Sonderbedingungen 3
Erstellt in zwei Exemplaren, auf Datum vom _______________________, gelesen und genehmigt durch:
Der Unternehmer, Der Auftraggeber